Durch Verwendung von Google Analytics bedingte Datenschutzerklärung
Hintergrund
Die Verwendung von Google Analytics verpflichtet den Webseitenbetreiber laut der Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Google Analytics Service dazu, eine Datenschutzerklärung gut sichtbar auf der Webseite anzubringen. Diese Datenschutzerklärung muss den Webseitenbenutzer auf den Einsatz von Google Analytics Hinweisen.
Die Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Google Analytics Service enthalten folgenden Beispieltext:
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“
Wer keine entprechende Datenschutzerklärung bereit hält verstößt gegen die Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Google Analytics Service.
Daher rät die Core Consulting GmbH allen Webseitenbeteibern eine entprechende Datenschutzerklärung gut sichtbar und von allen Unterseiten aus leicht erreichbar bereit zu stellen.
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