Aktuelle Situation und die Zukunft von Google Analytics in Deutschland
Der Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Google Analytics Service ist die eine Sache. Meines Erachtens nach ist es eher unwahrscheinlich, daß Google den Konflikt mit seinen Kunden sucht.
Unangenehm kann das Ganze werden, wenn “überfleißige” Anwälte auf die Idee kommen Webseitenbetreiber ohne Datenschutzerklärung kostenpflichtig abzumahnen!
Aktuell ist die Lage in Deutschland sogar so weit eskaliert, daß Datenschützer den Einatz von Google Analytics komplett unterbinden möchten. So berichtete “Die Zeit” am 24.11.2009:
Datenschützer in Bund und Ländern wollen die Betreiber von Internetseiten – notfalls auch mit Sanktionen – dazu bewegen, auf den Einsatz von Google Analytics zu verzichten. Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten setzt sich auch bei deren Kollegen in Berlin, Hamburg und der Bayerischen Aufsichtsbehörde in Ansbach die Überzeugung durch, dass der Einsatz von Google Analytics nach deutschem Recht unzulässig ist.
Abmahnungen?
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht ist der Ansicht, daß vorerst keine Abmahnungsgefahr besteht. So schreibt er auf seiner Webseite:
Vor kurzem hat nun aber das LG Berlin (Urteil vom 06.09.2007 – Aktenzeichen: 23 S 3/07) bestätigt, dass die Speicherung von IP-Adressen und sonstigen personenbezogenen Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus als Verstoß gegen § 15 I Telemediengesetz (TMG) rechtswidrig ist. Dieses Urteil und das der Vorinstanz haben bei den Betroffenen nicht nur einige Unklarheit hinterlassen, was unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts denn nun noch zulässig sein soll, sondern auch bereits wieder entsprechende Abmahnwellen befürchten lassen.
Zumindest was letzteres betrifft, kann – wie noch ausgeführt werden wird – wohl Entwarnung gegeben werden.
Diese Entwarnung ist jedoch unter Vorbehalt zu verstehen. Die Rechtslage ist vorerst unklar und damit Abmahnungen – die meistens das Ziel verfolgen schnell und unkompliziert Geld zu generieren – unwahrscheinlich. Dies kann sich jedoch schnell ändern sobald potentielle “Abmahner” glauben, sich auf einer klaren Rechtsgrundlage zu bewegen.
Wer also ganz sicher gehen möchte, muß auf den Einsatz von Google Analytics verzichten.
Hinweis
Der Autor dieses Artikes ist kein Anwalt. Daher ist dieser Beitrag nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich an einen entsprechenden Experten.
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Veröffentlicht in Beratung, Google, Webhosting
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